(ausführliche Erläuterung weiter unten)

Promotionsverfahren

Hinweise zur Online-Registrierung

Seit dem 1. Oktober 2022 ist für Antragsteller*innen die Selbst-Registrierung in der Promotionsdatenbank der Goethe-Universität notwendig. 

Zugang finden Antragsteller*innen über https://www.goethe-campus.uni-frankfurt.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces

Registrierung: 

Promotionsantrag online stellen:

https://video01.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play/0967cf19fd224276a483c266d0d88a821d


Die erfolgte Online-Registrierung und Online-Antragstellung in der Datenbank der Goethe-Universität ersetzt nicht die Antragstellung am Fachbereich Neuere Philologien!

Diese finden Sie hier beschrieben:

Wir führen Ihre Promotionsakte digital, d.h. dass Sie die meisten Dokumente bei uns elektronisch einreichen.

Anträge auf Annahme und Anträge auf Eröffnung mit dem Dokument Erklärungen müssen auf Papier mit Originalunterschriften bei uns eingereicht werden, weil wir diese archivieren. Beim Antrag auf Annahme müssen Sie Ihre Zeugnisse im Original im Dekanat vorlegen, damit wir sie mit den vorher von Ihnen eingereichten Scans abgleichen können.

Die digital einzureichenden Unterlagen senden Sie bitte elektronisch als einzelne PDF-Dateien (Familienname im Dateinamen bitte vorangestellt) bis zum Abgabetermin für den jeweiligen Promotionsausschuss (Link) an neuwirth@em.uni-frankfurt.de.

Antragsteller*innen, die ihre Hochschulabschlüsse nicht in Deutschland oder an einer deutschen Hochschule im Ausland erworben haben, senden Ihre Zeugnisse und Transcripts (Bachelor und Master, Magister, Diplom, etc.) zusammen mit einem Lebenslauf (CV) bitte so rechtzeitig vor dem genannten Abgabetermin per Mail, dass die notwendige Prüfung dieser Abschlüsse durch die dafür zuständige Stelle der Universität vor der Sitzung des Promotionsausschusses abgeschlossen werden kann.

Zeugnisse etc., die nicht in Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sind, müssen offiziell übersetzt eingereicht werden.

Sie erreichen uns unter:

Dekanat - Promotionen

Katrin Neuwirth

Postanschrift: 

Dekanat des Fachbereichs 10
Goethe-Universität Frankfurt
Norbert-Wollheim-Platz 1
Campus Westend, Postfach 20
60323 Frankfurt am Main

Telefon: 06979832742

neuwirth@em.uni-frankfurt.de

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie uns persönlich erreichen wollen.

Raumnummer: IG 2.355 (2. OG)

Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr, Freitag nach Vereinbarung.

Promotionsverfahren und Formalia (ausführlich)

In einem ersten Schritt suchen Sie sich einen Betreuer oder eine Betreuerin für Ihre Dissertation und sprechen mit diesem/dieser Ihr Dissertationsthema, Schwerpunkt des Promotionsfaches und den Arbeitsplan ab.

Wenn Sie dann den Antrag auf Annahme stellen wollen, melden Sie sich bitte bei Frau Katrin Neuwirth, Email). Zu diesem Antrag gehören:

  • Formblatt Antrag auf Annahme, vom Betreuer/von der Betreuerin unterschrieben
    (siehe Downloads; in Papierform mit Originalunterschriften)
  • Betreuungsvereinbarung (siehe Downloads; in Papierform mit Originalunterschriften)
  • Exposé: Beschreibung des Arbeitsvorhabens (elektronisch als PDF, ca. 10 - 15 Seiten)
    Aus der Beschreibung des Arbeitsvorhabens sollte es Ihre*m Betreuer*in und dem Promotionsausschuss möglich sein, sich eine Meinung darüber zu bilden, ob es sich um ein erfolgversprechendes Projekt handelt.
    Die Beschreibung des Arbeitsvorhabens sollte dieser Gliederung folgen: Begründung, Forschungsgegenstand, (eigene Vorarbeiten), Methoden, Ziele, Arbeits- und Zeitplan (mit konkreter Benennung der Dauer der einzelnen Arbeitsschritte), Bibliographie (Primär- und Sekundärliteratur). Ihr*e Betreuer*in bestätigt durch Unterschrift auf dem Annahmeantrag, dass das Exposé akzeptiert wurde.
  • Scan der Promotionszugangsberechtigung (Magister oder Diplom oder Master und Bachelor; mit Transcripts). Das jeweilige Zeugnis muss auch im Original im Dekanat vorgelegt werden.
  • Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) und ggf. Scan der Sprachnachweise, um die erforderlichen Sprachkenntnisse für Ihr Promotionsfach nachzuweisen. Das jeweilige Zeugnis muss auch im Original im Dekanat vorgelegt werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die keinen deutschen Hochschulabschluss haben, wenden sich bitte wegen näherer Informationen an das Dekanat.

Über Ihren Antrag wird in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses beraten. Dieser tagt in der Regel zweimal während der Vorlesungszeit (siehe FristenLINK).

Mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen ist, können Sie sich im Studierendensekretariat als Promotionsstudent*in einschreiben.

Mit der fertiggestellten Dissertation stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens. Zu diesem Antrag gehören:

  • Antrag auf Eröffnung (siehe Downloads; in Papierform mit Originalunterschriften)
  • Erklärungen (siehe Downloads; in Papierform mit Originalunterschriften)
  • Lebenslauf (elektronisch als PDF)
  • ggf. Publikationsverzeichnis (elektronisch als PDF)
  • ggf. Nachweise für die Erfüllung von Auflagen, die bei der Annahme erteilt wurden
  • Dissertation:

- Bitte reichen Sie ein PDF auf einem USB-Stick ein. In die Datei fügen Sie bitte vor die eigentliche Arbeit das Titelblatt ein (Muster LINK). An das Ende der Datei kommt ein unterschriebener Lebenslauf, ggf. Ihr Publikationsverzeichnis und die unterschriebenen Erklärungen (Muster LINK).
- Gedruckte Exemplare müssen Sie nur einreichen, wenn das von Ihren Gutachter*innen und Kommissionsmitgliedern so gewünscht wird. Bitte sprechen Sie das vor Einreichen des Antrags ab.
- Stilistische Fragen zur Dissertation (Länge, Formatierung, Kapitelgestaltung, o.Ä.) besprechen Sie mit Ihrer Betreuung.

Bis Ihr Promotionsverfahren abgeschlossen ist, wird es einige Zeit dauern. Ihre Gutachter*innen haben drei Monate Zeit die Gutachten zu verfassen. Das Prädikat „summa cum laude“ kann nur einstimmig erteilt werden. Bewerten beide Gutachter*innen die Dissertation mit „summa cum laude“, so wird ein drittes Gutachten eingeholt, wofür nochmals drei Monate Zeit gegeben wird. Die Dissertation und alle Gutachten müssen zwei Wochen in der Vorlesungszeit bzw. vier Wochen in der vorlesungsfreien Zeit bei der PGKS ausliegen. Erst dann kann der Disputationstermin angesetzt werden. Nach der Disputation bekommen Sie ein vorläufiges Zeugnis ausgehändigt.

Das Recht zum Führen des Doktorgrades beginnt erst mit der Verleihung des Doktorgrades durch Aushändigung der eigentlichen Promotionsurkunde. Die Promotionsurkunde wird erst ausgehändigt, nachdem die Dissertation ordnungsgemäß veröffentlicht wurde oder vergleichbare Nachweise erbracht wurden.

Für die Veröffentlichung der Dissertation beachten Sie bitte die Hinweise in den Downloads.

    Weitere Informationen (auch Fördermöglichkeiten der Universität Frankfurt):

  • Prüfungsamt für Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften: Zuständig für die Auslage der Promotion sowie Urkunden und Zeugnisse etc.
  • GRADE: Informationen zu Fortbildungsseminaren und weitere allgemeine Informationen rund um die Promotion. Für internationale Promovierende gibt es u.a. einen Social Help Desk und ein Buddy-Programm, sowie Unterstützung für das Schreiben wissenschaftlicher Texte.
  • Global Office: Unterstützung bei Visaangelegenheiten, Arbeitsmöglichkeiten und bei weiteren Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland.
  • Förderdatenbanken: Neben der Datenbankfunktion gibt es hier allgemeine Auskünfte zu Stipendien und Fördermitteleinwerbung.