(ausführliche Erläuterung weiter unten)
Hinweise zur Online-Registrierung
Seit dem 1. Oktober 2022 ist für Antragsteller*innen die Selbst-Registrierung in der Promotionsdatenbank der Goethe-Universität notwendig.
Zugang finden Antragsteller*innen über https://www.goethe-campus.uni-frankfurt.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces
Registrierung:
Promotionsantrag online stellen:
https://video01.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play/0967cf19fd224276a483c266d0d88a821d
Die erfolgte Online-Registrierung und Online-Antragstellung in der Datenbank der Goethe-Universität ersetzt nicht die Antragstellung am Fachbereich Neuere Philologien!
Diese finden Sie hier beschrieben:
Wir führen Ihre Promotionsakte digital, d.h. dass Sie die
meisten Dokumente bei uns elektronisch einreichen.
Anträge auf Annahme und Anträge auf Eröffnung
mit dem Dokument Erklärungen müssen auf Papier mit
Originalunterschriften bei uns eingereicht werden, weil wir diese archivieren.
Beim Antrag auf Annahme müssen Sie Ihre Zeugnisse im Original im Dekanat
vorlegen, damit wir sie mit den vorher von Ihnen eingereichten Scans abgleichen
können.
Die digital einzureichenden Unterlagen senden Sie
bitte elektronisch als einzelne PDF-Dateien (Familienname im Dateinamen bitte
vorangestellt) bis zum Abgabetermin für den jeweiligen Promotionsausschuss
(Link) an neuwirth@em.uni-frankfurt.de.
Antragsteller*innen, die ihre Hochschulabschlüsse nicht in
Deutschland oder an einer deutschen Hochschule im Ausland erworben haben,
senden Ihre Zeugnisse und Transcripts (Bachelor und Master, Magister, Diplom,
etc.) zusammen mit einem Lebenslauf (CV) bitte so rechtzeitig vor dem genannten
Abgabetermin per Mail, dass die notwendige Prüfung dieser Abschlüsse durch die
dafür zuständige Stelle der Universität vor der Sitzung des
Promotionsausschusses abgeschlossen werden kann.
Zeugnisse etc., die nicht in Deutsch, Englisch oder
Französisch verfasst sind, müssen offiziell übersetzt eingereicht werden.
Sie erreichen uns unter:
Dekanat - Promotionen
Katrin Neuwirth
Postanschrift:
Dekanat des Fachbereichs 10
Goethe-Universität Frankfurt
Norbert-Wollheim-Platz 1
Campus Westend, Postfach 20
60323 Frankfurt am Main
Telefon: 06979832742
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie uns persönlich erreichen wollen.
Raumnummer: IG 2.355 (2. OG)
Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr, Freitag nach Vereinbarung.
In einem ersten Schritt suchen Sie sich einen Betreuer oder eine Betreuerin für Ihre Dissertation und sprechen mit diesem/dieser Ihr Dissertationsthema, Schwerpunkt des Promotionsfaches und den Arbeitsplan ab.
Wenn Sie dann den Antrag auf Annahme stellen wollen,
melden Sie sich bitte bei Frau Katrin Neuwirth, Email). Zu diesem Antrag
gehören:
Über Ihren Antrag wird in der nächsten Sitzung des
Promotionsausschusses beraten. Dieser tagt in der Regel zweimal während der
Vorlesungszeit (siehe FristenLINK).
Mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen ist,
können Sie sich im
Studierendensekretariat als Promotionsstudent*in einschreiben.
Mit der fertiggestellten Dissertation stellen Sie
einen Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens. Zu diesem Antrag
gehören:
- Bitte reichen Sie ein PDF auf
einem USB-Stick ein. In die Datei fügen Sie bitte vor die eigentliche Arbeit
das Titelblatt ein (Muster LINK). An das Ende der Datei kommt ein
unterschriebener Lebenslauf, ggf. Ihr Publikationsverzeichnis und die
unterschriebenen Erklärungen (Muster LINK).
- Gedruckte Exemplare müssen Sie nur einreichen, wenn das von Ihren
Gutachter*innen und Kommissionsmitgliedern so gewünscht wird. Bitte sprechen
Sie das vor Einreichen des Antrags ab.
- Stilistische Fragen zur Dissertation (Länge, Formatierung, Kapitelgestaltung,
o.Ä.) besprechen Sie mit Ihrer Betreuung.
Bis Ihr Promotionsverfahren abgeschlossen ist, wird es
einige Zeit dauern. Ihre Gutachter*innen haben drei Monate Zeit die Gutachten
zu verfassen. Das Prädikat „summa cum laude“ kann nur einstimmig erteilt
werden. Bewerten beide Gutachter*innen die Dissertation mit „summa cum laude“,
so wird ein drittes Gutachten eingeholt, wofür nochmals drei Monate Zeit
gegeben wird. Die Dissertation und alle Gutachten müssen zwei Wochen in der
Vorlesungszeit bzw. vier Wochen in der vorlesungsfreien Zeit bei der PGKS ausliegen.
Erst dann kann der Disputationstermin angesetzt werden. Nach der Disputation
bekommen Sie ein vorläufiges Zeugnis ausgehändigt.
Das Recht zum Führen des Doktorgrades beginnt erst mit der
Verleihung des Doktorgrades durch Aushändigung der eigentlichen Promotionsurkunde.
Die Promotionsurkunde wird erst ausgehändigt, nachdem die Dissertation ordnungsgemäß
veröffentlicht wurde oder vergleichbare Nachweise erbracht wurden.
Für die Veröffentlichung der Dissertation beachten Sie bitte
die Hinweise in den Downloads.
Weitere Informationen (auch Fördermöglichkeiten der Universität Frankfurt):