Anträge an den Promotionsausschuss (Fristen)

Fristen

Abgabetermine (Ausschlussfristen) für Anträge an den Promotionsausschuss (z.B. Antrag auf Annahme als Doktorand/in, Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens) sind jeweils:

Ihre Anträge werden im nächsten Promotionsausschuss behandelt, wenn Sie sie spätestens zu folgenden Fristen einreichen: 

  • 15. April 2026 (Für Anträge auf Eröffnung: b.n.V. Abschluss des Verfahrens zum Ende des Jahres möglich) 
  • 10. Juni 2026 (Für Anträge auf Eröffnung: b.n.V. Abschluss des Verfahrens zum Ende des nächsten Semesters möglich)
  • 14. Oktober 2026 (Für Anträge auf Eröffnung: b.n.V. Abschluss des Verfahrens zur Mitte des folgenden Semesters möglich)

Aufgaben und Zusammensetzung des Promotionsausschusses

Der Promotionsausschuss trifft alle wesentlichen Entscheidungen im Promotionsverfahren, insbesondere:


  • Annahme als Doktorand*in,
  • Einleitung des Prüfungsverfahrens,
  • Bildung der Prüfungskommission ,
  • Bestellung der Gutachter*innen,
  • Abwicklung und Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit anderen Forschungseinrichtungen (kooperative und binationale Promotionen).

Der Promotionsausschuss soll sich mindestens aus folgenden Mitgliedern des jeweiligen Fachbereichs zusammensetzen:


  • drei Mitglieder aus der Gruppe der Professor*innen, von denen eines Mitglied des jeweiligen Dekanats sein soll,
  • ein Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen,
  • ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden, das sich mindestens im dritten Studienjahr eines grundständigen Studiengangs, im Masterstudium oder im Promotionsstudium befindet.

Die Gruppe der Professor*innen muss im Ausschuss die Mehrheit haben. Die Mitglieder werden vom Fachbereichsrat auf Vorschlag der Gruppen gewählt, sofern sie nicht kraft ihres Amtes dem Ausschuss angehören, wie z.B. ein Mitglied des Dekanats.


Besetzung des Prüfungsausschusses

Professor:innen  (Vorsitz + 4 + Vertretungen)

Erstbesetzung

Vertretung
Prof. Dr. Cornelia Ebert (Linguistik)
(Vorsitzende des Ausschuss; Prodekanin)

Prof. Dr. Roland Borgards (IDLD)
(Stellvertretender Vorsitz; Dekan)
1. Prof. Dr. Achim Geisenhanslüke (AVL) Prof. Dr. Robert Seidel (IDLD)
2. Prof. Dr. Astrid Erll (IAES) Prof. Dr. Susanne Scholz (IEAS)
3. Prof. Dr. Katharina Hartmann (Linguistik) Prof. Dr. Johannes Mayer (IDLD)
4. Prof. Dr. Vinzenz Hediger (TFM)

Wissenschaftliche Mitarbeitende (1)

Dr. Daniel Dornhofer (IEAS) Dr. Merle Weicker (Psycholinguistik)

Studierende (1 + Vertretung)

Janina LindemannFelix Hitzel